• Nach dem Energiedienstleistungsgesetz sind größere Unternehmen verpflichtet alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN 16247 durchzuführen. Das schafft Transparenz für den Energieverbrauch und zeigt neue Ideen für wirtschaftliche Energiesparmaßnahmen auf.
    • Unternehmen aus dem Mittelstand können freiwillig Energieberatungen beauftragen, und erhalten dafür eine öffentliche Förderung.
    • Statt der punktuellen Auseinandersetzung mit dem eigenen Energieverbrauch wie über Energieaudit oder -beratung können Unternehmen den systematischen Ansatz wählen und ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 aufbauen und zertifizieren lassen.
    • Seit November 2023 verlangt das Energieeffizienzgesetz von Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 7,5 GWh ein Energie- oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) einzurichten. Öffentliche Stellen von Bund und Land betrifft dies bereits ab 3 GWH.
    • Ich biete Beratung und Unterstützung beim Aufbau, Schulungen oder bei Internen Audits.

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Ich freue mich über Ihr Interesse.

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