-
- Nach dem Energiedienstleistungsgesetz sind größere Unternehmen verpflichtet alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN 16247 durchzuführen. Das schafft Transparenz für den Energieverbrauch und zeigt neue Ideen für wirtschaftliche Energiesparmaßnahmen auf.
- Unternehmen aus dem Mittelstand können freiwillig Energieberatungen beauftragen, und erhalten dafür eine öffentliche Förderung.
- Statt der punktuellen Auseinandersetzung mit dem eigenen Energieverbrauch wie über Energieaudit oder -beratung können Unternehmen den systematischen Ansatz wählen und ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 aufbauen und zertifizieren lassen.
- Seit November 2023 verlangt das Energieeffizienzgesetz von Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 7,5 GWh ein Energie- oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) einzurichten. Öffentliche Stellen von Bund und Land betrifft dies bereits ab 3 GWH.
- Ich biete Beratung und Unterstützung beim Aufbau, Schulungen oder bei Internen Audits.
Mehr über meine Arbeit und Referenzen erfahren Sie hier.